Hilfe & Beratung

Wegweiser zu den
richtigen Anlaufstellen.

Persönliches Budget, Pflege, Anträge, Arbeitgeberpflichten — vieles wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich. Diese Seite zeigt Ihnen, welche Art von Stelle bei welcher Frage weiterhilft. Unabhängig, und in den meisten Fällen kostenlos.

Hinweis: Diese Übersicht bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie nennt Arten von Anlaufstellen, keine Einzelfallbewertung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Stelle.

Themen im Überblick

Tippen Sie auf ein Thema, um die passenden Anlaufstellen zu sehen.

  • „Ich will ein Persönliches Budget oder andere Leistungen beantragen und weiß nicht, wo ich anfangen soll."

    Unabhängige Beratung vor dem Antrag hilft beim Orientieren und beim Formulieren des eigenen Bedarfs. Die EUTB berät unabhängig und kostenlos, ersetzt aber nicht die Beratung der Leistungsträger und übernimmt deren Aufgaben nicht.

    Wohin Sie sich wenden können

    EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)
    Unabhängige, kostenlose Orientierung – oft Beratung von Betroffenen für Betroffene. Gut vor dem Antrag. (§ 32 SGB IX)
    Beratung beim Reha-/Leistungsträger
    Gesetzliche Beratungspflicht; gut für konkrete Zuständigkeits- und Verfahrensfragen.
  • „Mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich jetzt tun?"

    Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Frist und zuständiges Gericht stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Fehlt diese Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos, vor dem Sozialgericht entstehen für Versicherte keine Gerichtskosten, und ein Anwalt ist nicht zwingend nötig. Das konkrete Formulieren eines Widerspruchs oder die Vertretung im Verfahren ist jedoch Rechtsdienstleistung – das übernehmen nur dafür befugte Stellen.

    Wohin Sie sich wenden können

    Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD)
    Vertreten Mitglieder im Widerspruchs- und Klageverfahren.
    Fachanwält:innen für Sozialrecht
    Für komplexe Fälle; das Sozialrecht ist anspruchsvoll und fehleranfällig.
    Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts
    Nimmt eine Klage zur Niederschrift auf und hilft Laien bei der Formulierung.
    EUTB
    Zur Orientierung, was die Ablehnung bedeutet und welche Wege es gibt – nicht zur Vertretung.
  • „Wie organisiere ich Pflege und Assistenz, und welche Leistungen stehen mir zu?"

    Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben einen Rechtsanspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen, die Leistungen koordinieren, informieren und z. B. beim Ausfüllen von Anträgen helfen – die Verfügbarkeit ist regional unterschiedlich.

    Wohin Sie sich wenden können

    Pflegestützpunkt
    Wohnortnah, kostenlos, unabhängig; koordiniert Pflege- und Sozialleistungen. (§ 7c SGB XI)
    Pflegeberatung der Pflegekasse
    Rechtsanspruch, feste Ansprechperson, auf Wunsch auch zu Hause. (§ 7a SGB XI)
    EUTB
    Wenn Pflege und Teilhabe/Budget zusammenhängen.
  • „Ich beschäftige Assistenzkräfte selbst – was muss ich als Arbeitgeber grundsätzlich beachten?"

    Im Arbeitgebermodell tragen Sie alle Arbeitgeberrechte (Weisungsbefugnis) und -pflichten: Lohn zahlen, Sozialversicherungsbeiträge abführen, anmelden. Wichtig: Die Leistungsträger beraten zu Teilhabebedarfen, aber nicht zu arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen – diese Informationen holen Sie selbst ein. Kostenfreie Auskünfte gibt es u. a. bei Sozialversicherungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Finanzamt und der Minijobzentrale.

    Wohin Sie sich wenden können

    Minijobzentrale
    Für geringfügig Beschäftigte im Haushaltsscheckverfahren: An-/Abmeldung, Beiträge.
    Lohnbüro / Steuerberatung
    Lohnabrechnung; Kosten werden i. d. R. im Persönlichen Budget anerkannt, sofern angemessen.
    Unfallkasse / Finanzamt / Sozialversicherungsträger
    Für die jeweiligen Anmelde- und Abgabepflichten.
    Budgetassistenz
    Strukturelle Unterstützung bei Dienstplanung, Buchhaltung und Nachweisen.

    „Meine Assistenzkraft ist krank – muss ich den Lohn weiterzahlen?"

    Ja, auch im Arbeitgebermodell gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz – auch für Minijobber. Der Anspruch besteht bis zu sechs Wochen wegen derselben Krankheit, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestand und die Arbeitsunfähigkeit spätestens am vierten Tag ärztlich festgestellt wird. Als Kleinarbeitgeber erhalten Sie über die U1-Umlage einen erheblichen Teil der gezahlten Entgeltfortzahlung erstattet. Wichtig: Nach Ablauf der sechs Wochen haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Krankengeld.

    Wohin Sie sich wenden können

    Minijobzentrale
    U1-Erstattungsverfahren für die gezahlte Entgeltfortzahlung.
    Krankenkasse der Assistenzkraft
    eAU-Abruf und U1-Erstattung.
    Lohnbüro / Steuerberatung
    Korrekte Berechnung der Entgeltfortzahlung im Einzelfall.
  • „Ich suche grundsätzlich jemanden, der mich begleitet und stärkt."

    Die EUTB folgt dem Empowerment-Gedanken: Ratsuchende sollen befähigt werden, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, und können neben sozialrechtlichen Fragen auch sonstige Alltagsthemen besprechen.

    Wohin Sie sich wenden können

    EUTB
    Breite, unabhängige Orientierung; Beratung von Betroffenen für Betroffene.
    Selbsthilfeorganisationen / Behindertenverbände
    Erfahrungswissen, Vernetzung, oft eigene Beratung.
    Budgetassistenz
    Laufende praktische Begleitung im Arbeitgebermodell.

Wenn die Organisation der Assistenz selbst zur Aufgabe wird — Dienstplanung, Lohnvorbereitung, Fristen — kann ShiftMaster Care Sie dabei entlasten.