Bestandsaufnahme
Wer ist rechtlich Arbeitgeber? Welches Meldeverfahren gilt? Welche Verträge, Vollmachten und Zugänge bestehen? Daraus entsteht der individuelle Fahrplan.
Übernahme-Begleitung
Der Wechsel von der Budgetassistenz zur eigenen Verwaltung ist einmalig aufwendig — und danach Routine. Wir begleiten den Übergang: mit festem Stichtag, klaren Phasen und drei Monaten begleitetem Betrieb.
„Ich weiß gar nicht, was da alles auf mich zukommt.“
„Meine Frau macht schon jetzt zu viel.“
„Bei der Budgetassistenz ist das eine E-Mail.“
Genau diese Unsicherheit ist der Grund, warum viele beim bisherigen Weg bleiben — nicht der tatsächliche Aufwand. Der Übergang lässt sich planen, in einzelne Schritte zerlegen und begleiten. Was danach bleibt, ist überschaubare Routine.
Ablauf
Wer ist rechtlich Arbeitgeber? Welches Meldeverfahren gilt? Welche Verträge, Vollmachten und Zugänge bestehen? Daraus entsteht der individuelle Fahrplan.
Arbeitsverträge, Meldungen und Abrechnungen werden angefordert und gesichert — vor der Kündigung, nicht danach. Ein Musterschreiben dafür stellen wir bereit.
Die Kündigung richtet sich nach der Frist Ihres Vertrags; der Wechsel selbst liegt immer auf einem Monatsersten. So bleiben Abrechnung und Meldungen sauber getrennt.
Vollmachten, Zustelladressen und Zahlungswege werden umgestellt, das Team wird informiert. Stamm- und Vertragsdaten ziehen in ShiftMasterCare ein.
Der Leistungsträger erfährt frühzeitig von der Umstellung, damit die Budgetposition für Verwaltungskosten erhalten bleibt.
Nach dem Stichtag begleiten wir drei Monate. Danach liegt der Verwaltungsaufwand bei einem reinen Minijob-Team erfahrungsgemäß bei 30 bis 60 Minuten im Monat.
Pakete
Welches Paket passt, hängt allein davon ab, ob alle Assistenzkräfte im Minijob arbeiten oder ob eine Kraft sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Für Teams ausschließlich im Minijob (Haushaltsscheckverfahren)
Umfang: bis 12 Stunden.
Für Teams mit sozialversicherungspflichtigen Kräften
Alles aus Kompakt, zusätzlich:
Umfang: bis 25 Stunden.
Leistungen
Wir bereiten vor und begleiten. Entscheiden und unterschreiben tun Sie.
Finanzierung
Verwaltungskosten und eine einmalige Übergangsbegleitung sind notwendige Aufwendungen der Arbeitgeberstellung — sie gehören in das Gespräch über die Budgetbemessung nach § 29 SGB IX. Auf Wunsch stellen wir eine Leistungsbeschreibung zur Verfügung, die Sie beim Leistungsträger einreichen können.
Für Kostenträger
Einer einmaligen Übergangsbegleitung und 39 € monatlich (netto) steht eine laufende Budgetassistenz gegenüber. Ein Rechenbeispiel für den Einzelfall stellen wir auf Anfrage zusammen.
Ob und in welcher Höhe Verwaltungskosten in das Persönliche Budget aufgenommen werden, entscheidet der Leistungsträger im Einzelfall.
Leitfäden
Beide Leitfäden beschreiben den vollständigen Ablauf — von der Bestandsaufnahme bis zum ersten eigenen Abrechnungsmonat. Wer den Weg allein gehen möchte, kann das. Die Begleitung ist ein Angebot, keine Voraussetzung.
Assistenzteam ausschließlich im Minijob
Für Budgetnehmer:innen, deren Assistenzkräfte alle geringfügig beschäftigt sind und über das Haushaltsscheck-Verfahren abgerechnet werden.
PDF · 6 Seiten · Stand August 2026
Assistenzteam mit sozialversicherungspflichtigen Kräften
Für Budgetnehmer:innen, bei denen mindestens eine Assistenzkraft über der Minijob-Grenze liegt und regulär sozialversichert beschäftigt ist.
PDF · 6 Seiten · Stand August 2026
Die Leitfäden geben allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen der zuständige Leistungsträger, die Minijob-Zentrale und die weiteren zuständigen Stellen.
Häufige Fragen
Das Persönliche Budget wird für Ihren Assistenzbedarf bewilligt, nicht für einen bestimmten Dienstleister. Üblich ist, die Umstellung vorab mit dem Leistungsträger zu besprechen, damit die Budgetposition für Verwaltungskosten angepasst und nicht gestrichen wird. Eine verbindliche Auskunft für Ihren Einzelfall kann nur Ihr Träger geben.
Nein. Bei einem reinen Minijob-Team übernimmt das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale die Beitragsberechnung. Für sozialversicherungspflichtige Kräfte arbeiten Sie mit einem Lohnbüro zusammen; ShiftMasterCare liefert dafür die monatlichen Daten über den DATEV-LODAS-Export.
Zwischen Beauftragung und Stichtag liegen in der Regel sechs bis zehn Wochen — abhängig vor allem von der Kündigungsfrist Ihres Vertrags mit der Budgetassistenz. Der Stichtag ist immer ein Monatserster. Die eigentliche Umstellungsarbeit verteilt sich auf wenige Termine.
Bei einem reinen Minijob-Team erfahrungsgemäß 30 bis 60 Minuten im Monat: Stunden prüfen, Abrechnung freigeben, gelegentlich eine Meldung. Mit sozialversicherungspflichtigen Kräften kommt die monatliche Datenlieferung an das Lohnbüro hinzu. Aufwendig ist der Übergang — nicht der laufende Betrieb.
Sie können jederzeit wieder eine Budgetassistenz beauftragen — Wahlfreiheit gilt in beide Richtungen. Ihre Daten in ShiftMasterCare bleiben erhalten und können auch gemeinsam mit einer Assistenz weiter genutzt werden. Die Lizenz ist monatlich kündbar.
Ja. Bestandsaufnahme und Unterlagensicherung finden ohnehin statt, bevor gekündigt wird. Manche richten die App erst vollständig ein und kündigen dann — wenn sie den Ablauf gesehen haben.
Erstgespräch
30 Minuten, in denen wir sortieren, wo Sie stehen: Teamkonstellation, Vertragslage, möglicher Stichtag. Danach wissen Sie, was der Übergang für Sie bedeutet — ob mit uns oder ohne.
So erreichen Sie uns
Schreiben Sie uns kurz, wie Ihr Team aufgestellt ist und seit wann eine Budgetassistenz Sie betreut. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.
Öffnet die fertig ausgefüllte Nachricht direkt im Browser:
Proton Mail und andere Dienste bieten dafür keine verlässliche Adresse. Sie lassen sich aber im Browser als Standard für E-Mail-Links einrichten — danach führt „E-Mail schreiben“ direkt dorthin.
Adresse: kontakt@shiftmaster.ch
Kein Kontaktformular, kein Tracking: Ihre Anfrage läuft direkt über Ihren eigenen E-Mail-Dienst — wir laden dafür nichts von fremden Servern.
KI-Info-Assistent
zum Persönlichen Budget
KI-gestützte allgemeine Information — keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte keine sensiblen persönlichen Daten (z. B. Diagnosen) eingeben.